Die Mitgliederversammlung hat am 16.03.2019 nachfolgende Regelungen zur Beitragszahlung mit Wirkung zum 01.04.2019 beschlossen:

    NEU bisherige Regelung
1. Aufnahmegebühr je Mitglied 5,00 € 5,00 €
2. Monatsbeitrag* Einzelmitglieder    
2.1 Einzelmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Kinder, Jugendliche) 3,00 € 3,00 €
2.2 Einzelmitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres (Schüler, Azubis, Studenten in Erstausbildung – mit Nachweis) 4,00 € keine gesonderte Regelung für Schüler, Azubis, Studenten
2.3 Einzelmitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres 5,00 € 5,00 €
3. Monatsbeitrag* Familienbeitrag    
3.1 alleinerziehendes Einzelmitglied mit einem Einzelmitglied nach 2.1 6,50 € keine gesonderte Regelung für alleinerziehende Mitglieder
3.2 zwei Einzelmitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres in häuslicher Gemeinschaft 8,00 € 8,00 €
3.3 Familie/ Paar in häuslicher Gemeinschaft mit minderjährigen Einzelmitgliedern (mind. drei Personen) 9,00 € 9,00 €

*Der Mitgliedsbeitrag umfasst neben der Sportarbeit in der Abteilung u.a. auch die Unfall- und Haftpflichtversicherung über den LSB Thüringen e.V., Beiträge für den KSB Gotha, den LSB und die einzelnen Sportfachverbände.

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird automatisch entsprechend der Altersgrenze zum nächsten auf den 18. Geburtstag folgenden Fälligkeitstermin angepasst.

(2) Nachweise für die Zuordnung zur Beitragskategorie 2.2 sind durch die Mitglieder eigenverantwortlich dem Vorstand vorzulegen (Bringschuld). Der Nachweis ist erstmals spätestens 15 Tage vor dem auf den 18. Geburtstag folgenden Einzugstermin fällig. Danach ist der Nachweis einmal jährlich bis zum 01.10. eines Jahres vorzulegen. Liegt zu den genannten Zeitpunkten kein Nachweis vor, erfolgt automatisch die Zuordnung zur Beitragskategorie 2.3. Ein Anspruch auf Rückerstattung/Verrechnung des Beitrags auf Grund einer nachträglichen Nachweisführung besteht nicht.

(3) Für Mitglieder, die unterjährig in den Verein eintreten, wird der Beitrag ab dem Monat des Eintritts berechnet.

(4) Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich jeweils halbjährlich (15.04., 15.10.) für das laufende Wirtschaftsjahr per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Zur Sicherung des SEPA-Lastschriftverfahrens verpflichtet sich das Mitglied, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat (z.B. unbegründete Rückbuchung, nicht mitgeteilte Kontoänderung, Kontolöschung, fehlende Kontodeckung), nicht erfolgen, sind dadurch entstehenden Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen. Sie werden ihm in Rechnung gestellt und sind Bestandteil seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein.

(5) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand des Vereins. Der Austritt kann zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.6., 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden.

Änderungen Beitragszahlung

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